Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauerns, die /der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • Eine medizinische Diagnose
  • Die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie Dauer der Behandlung und
  • Die verordnete Behandlung beinhalten.

Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß der Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können zur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Wir Informieren Sie gerne ab wann eine Bewilligung notwendig ist.

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen