Persönliche Einzelbetrauung

Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie

  • Wohin? – Behandlungsziel
  • Was? – maßnahmen der Behandlung
  • Wann? – Behandlungstermine
  • Wie lang? – Behandlungsdauer
  • Wie häufig? – Behandlungsfrequenz
  • Bis wann?- Behandlungsumfang
  • Wie viel? –Kosten der Behandlung

Ihre Behandlung

Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmenwie insbesondere

  • Persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • Behandlungsbezogene Administration
  • Dokumentation (Krankengeschichte ) und 10-jährife Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme haben
  • Bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

Grundsätze der Behandlung ihrer Physiotherapeutin

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Selbstbestimmung: ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnendem Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist.

Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen

Gründen aus sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

Dokumentation

Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihrer Physiotherapeutin und wird über den gesetzlichen verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.